Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über Leistungen, die wir gegenüber unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringen.
  2. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  5. Die Schriftform in diesen AGB wird auch bei E-Mail oder Telefax gewahrt. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergünzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Unser Schweigen auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur dann als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Auftragsabwicklung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Der Kunde bestellt unsere Leistungen, indem er unser Angebot schriftlich annimmt.

  3. Die Annahme des Auftrags des Kunden kann voraussetzen, dass die Systemumgebung beim Kunden bestimmte Anforderungen erfüllt. Damit wir die Systemvoraussetzungen im Bedarfsfall prüfen können, stellt uns der Kunde vor Vertragsannahme die erforderlichen Zugänge zur Prüfung zur Verfügung. Werden Systemanforderungen nicht erfüllt, kommt ein Vertrag nicht zustande.

§ 3 Inhalt der Leistungen, Leistungsänderungen

  1. Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Leistungsbeschreibung ergeben sich aus dem Auftrag.

  2. Soweit wir Software, Fotos oder sonstige Leistungen Dritter im Auftrag und im Namen des Kunden für diesen bei den jeweiligen Drittanbietern kaufen, ergeben sich die Rechte des Kunden und seine Ansprüche gegenüber diesen Drittanbietern ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Unsere Leistung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, für den Kunden in dessen Namen die Drittleistung(en) zu erwerben.

  3. Änderungen der vereinbarten Leistungen, insbesondere der dem Jahresetat zugrundeliegenden verbindlichen Leistungen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Eine Vereinbarung über eine Leistungsänderung hat die sich aus der Änderung ergebenden erforderlichen Anpassungen der Vergütung, der Lieferzeit, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und sonstiger relevanter Bedingungen dieses Vertrags zu berücksichtigen. Die Änderung wird erst wirksam, wenn beide Parteien eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen haben.

§ 4 Zusammenarbeit, Mitwirkung und Beistellungen des Kunden

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mit. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese zu erreichen.
  2. Die Parteien können einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter benennen, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsabwicklung. Zu seinen Mitwirkungshandlungen gehört im Bedarfsfall die rechtzeitige Zurverfügungstellung eines Zugangs zu seiner bestehenden Webseite sowie von Informationen, Texten, Bildern, Logos, Grafiken, Videos, Sounddateien und/oder sonstigen Daten und Dokumenten in der jeweils gemäß dem Auftrag vereinbarten Form und Fassung (nachfolgend „Beistellungen“), fachkundigen Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie Hard- und Software, soweit dies erforderlich ist. Ferner hat der Kunde unsere Leistungen gem. § 7 freizugeben. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
  4. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Abrede sind wir nicht verpflichtet, die vom Kunden stammenden Beistellungen auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Wir haften insoweit nicht für etwaige Rechtsverstöße.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die Beistellungen frei von Rechten Dritter sind. Sollte ein Dritter bei uns die Verletzung von Rechten geltend machen, so unterrichten wir den Kunden unverzüglich hierüber. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt uns von allen Ansprüchen und Schäden einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
  6. Ebenso stellt der Kunde sicher, dass die von ihm gelieferten Beistellungen und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstoßen. Wird ein solcher Verstoß gegenüber uns geltend gemacht, benachrichtigen wir den Kunden sofort. Der Kunde hat auch in diesem Falle das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt uns von allen Ansprüchen und Schäden frei.
  7. In den Fällen der vorstehenden Abs. (5) und (6) haben wir das Recht, den Zugang zur Webseite vorübergehend zu sperren, ohne unseres Vergütungsanspruches verlustig zu gehen.

§ 5 Datensicherung durch den Kunden und unsere Haftung für den Verlust von Daten

  1. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jedem Eingriff durch uns oder von uns beauftragten Dritten – etwa beim Zugriff auf eine bestehende Webseite des Kunden – eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Daten sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
  2. Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde entgegen seiner Verpflichtung aus Abs. (1) unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Übrigen findet § 12 Anwendung.

§ 6 Lieferzeit, Lieferung

  1. Lieferfristen und/oder Liefertermine werden individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

  2. Mangels anderweitiger Abrede beziehen sich unsere Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übermittlung unserer Leistungen an den Kunden zwecks Abnahme durch den Kunden.

  3. Wir sind zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

  4. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen unverzüglich nach unserer Kenntnis hiervon anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, z. B. Streik oder Aussperrung in Drittbetrieben oder in unserem Betrieb (in letzterem Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote, allgemeine Störungen der Telekommunikation oder andere unverschuldete Umstände (nachfolgend „höhere Gewalt“) oder Umständen im Einflussbereich des Kunden, z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungshandlungen, Beistellungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc., berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als drei Monate an, werden beide Parteien von der Leistungspflicht frei. Unsere weitergehenden (gesetzlichen) Ansprüche oder Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug des Kunden, bleiben unberührt.

  5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

  6. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder der Unmöglichkeit gelten im Übrigen die Bestimmungen des § 12.

§ 7 Freigabe/Abnahme unserer Leistungen durch den Kunden

  1. Nach der Meldung der Fertigstellung und dem Zugänglichmachen erfolgt eine unverzügliche Prüfung durch den Kunden, ob die Inhalte durch uns im Wesentlichen vertragsgemäß eingestellt wurden. Wurden die Inhalte im Wesentlichen vertragsgemäß eingestellt, hat der Kunde unsere Leistungen unverzüglich freizugeben (Abnahme).

  2. Nimmt der Kunde unsere Leistungen nicht unverzüglich ab, können wir ihm eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen.

  3. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb der gemäß Abs. (2) gesetzten Frist die Leistungen nicht abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag.

  2. Wir sind zur Anforderung eines angemessenen Honorarvorschusses berechtigt.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, versteht sich die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung ausschließlich Reisekosten und anderer ggf. anfallender Fremdkosten.

  4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

  5. Pauschal vereinbarte Vergütungen rechnen wir mangels anderweitiger Vereinbarung zu Beginn des Kalendermonats im Voraus ab.

  6. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.

  7. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde den gesetzlichen Verzugszinssatz zu bezahlen. Ferner können wir dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Etwaige Ansprüche auf Fälligkeitszinsen insbesondere nach § 641 Abs. 4 BGB sowie gegenüber Kaufleuten nach § 353 HGB bleiben unberührt.

  8. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

  9. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

     

§ 9 Kündigung von Verträgen mit Mindestlaufzeiten

  1. Ist mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit für pauschal vergütete Leistungen vereinbart, kann der Kunde den Vertrag frühestens unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit kündigen.

  2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Erfolgt keine Kündigung durch den Kunden, so verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Zeitraum, der dem Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit entspricht.

  4. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte, Werbung

  1. Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, die für den Vertragszweck notwendigen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt.

  2. Soweit wir Rechte an Software, an Fotos oder an sonstigen Werken Dritter (nachfolgend „Drittwerke“) im Auftrag und im Namen des Kunden für diesen bei Drittanbietern erwerben, wie z.B. die der neuen Webseite zugrunde liegenden WordPress Website Templates (Standardsoftware) und/oder Stockfotos, ergeben sich die Nutzungsrechte des Kunden nicht aus den Regelungen dieser AGB, sondern ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Unsere Leistung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, für den Kunden und in dessen Namen die Drittwerke zu erwerben.

  3. Bei Verstößen des Kunden gegen Nutzungsrechte solcher Drittwerke gem. Abs. (2) stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.

  4. Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.

  5. Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Wollen wir weitere Informationen über den Auftrag insbesondere über dessen Inhalts nennen, stimmen wir dies mit dem Kunden im Vorfeld ab.

§ 11 Mängelrechte bei Kauf-/Werkverträgen

  1. Unsere Leistungen haben die gemäß der Leistungsbeschreibung im Auftrag geschuldete Beschaffenheit. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Produktinformationsblättern, Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung.

  2. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

  3. Wir haften nicht für Mängel, soweit

    (a) der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistungen vorgenommen hat,

    (b) eine Beistellung des Kunden mangelhaft war,

    es sei denn, dass diese Änderungen oder Beistellung ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

  4. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel der Leistung gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), können wir den Kunden mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belasten, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

  5. Liegt ein Mangel vor, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

  6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

  7. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

  8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Rücktritt oder Minderung zu verlangen bzw. den Mangel selbst zu beseitigen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 12.

  9. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme gem. § 7 oder, falls dies zeitlich später erfolgt, mit Zurverfügungstellung der Leistung. Bei einer Haftung für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

  10. Abs. (9) gilt entsprechend für die Verjährung sonstiger Ansprüche des Kunden gleich welcher Art gegenüber uns, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfrist sonstiger Ansprüche gemäß Satz 1 beginnt abweichend von Abs. (9) mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 12 Allgemeine Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

    (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz

  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte (z.B. freiberufliche Softwareprogrammierer) als Unterauftragnehmer heranzuziehen.

  2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Waiblingen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

  3. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

Stand: 30. März 2021